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Unanfechtbarkeit einer Weisung an Treuhänder in Abschöpfungsverfahren
https://doi.org/10.47782/oeba202403022701
Die Vorschrift des § 84 IO über die eingeschränkte Anfechtbarkeit von Weisungen des Insolvenzgerichts gegenüber dem Insolvenzverwalter gilt nach § 157b Abs 5 S 1 O für Treuhänder entsprechend. Ein Schuldner ist daher nicht legitimiert, gegen eine Weisung des Insolvenzgerichts an einen Treuhänder zu rekurrieren.
Aus der Begründung:
[1] Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss des ErstG vom das Schuldenregulierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. Mit Beschluss vom leitete das ErstG das Abschöpfungsverfahren ein und bestellte einen Treuhänder.
[2] Die jetzigen Revisionsrekurswerber, zwei Gläubiger, beantragten am , „dem [Treuhänder] aufzutragen, dem ausgewiesenen Rechtsvertreter der Gläubiger Akteneinsicht in die von Seiten der Schuldnerin dem [Treuhänder] in Erfüllung des Auftrages ON 68 vorgelegten Unterlagen zu gewähren“.
[3] Das ErstG bewilligte diesen Antrag.
[4] Das RekG änderte über Rekurs der Schuldnerin den erstgerichtlichen Beschluss dahin ab, dass der Antrag der Gläubiger vom abgewiesen wird. [...]
[6] Aus Anlass des ao Revisionsrekurses ist der Beschl...