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ÖBA 3, März 2024, Seite 153

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202403015301

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Nachhaltige Immobilienkreditvergabe / FMA-KIM-V

Unverändert ist evident, dass sich die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Mitte 2022 grundlegend geändert haben. Schon allein durch die Zinswende ist die Immobilienkreditvergabe nachhaltig zurückgegangen. Der Einbruch des Neukreditvolumens ist evident. Weiterhin ist die Bundessparte intensiv bemüht, zumindest die unterschiedlichen Ausnahmekontingente auf ein Kontingent i.H.v. 20% zusammenzufassen und damit auch eine gewisse bürokratische Vereinfachung vorzusehen. Die Schaffung eines einheitlichen Ausnahmekontingentes i.H.v. 20% würde helfen, das Ziel der leichteren Anwendung der Ausnahmekontingente zu erreichen, ohne die Zielsetzungen der Verordnung in Frage zu stellen.

In Deutschland, wo derzeit noch keine Kreditnehmer-bezogenen Beschränkungen bei der Vergabe von Wohnimmobilienkreditverträgen möglich sind, hat Finanzminister Lindner einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach zukünftig die BaFin ermächtigt werden soll, Kreditnehmer-bezogene Beschränkungen bei Wohnimmobilienkrediten vorzugeben.

Einigung zum EU-Geldwäsche-Package

Status

  • In der Trilogverhandlung ist es im Jänner zu einer finalen Einigung zwischen Rat und EU...

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