zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
TPI 6, Dezember 2017, Seite 277

Zweifelsfragen zur Verpflichtung zum Country-by-Country Reporting nach dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz

Wann müssen österreichische Unternehmen in die Verpflichtung zur Übermittlung des CbC-Reports eintreten, und was ist bis Jahresende zu tun?

Gerald Posautz und Theresa Koch

Österreichische Tochtergesellschaften internationaler Unternehmensgruppen können uU zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts für die ganze Unternehmensgruppe verpflichtet werden. So etwa bei Fehlen einer qualifizierten Vereinbarung zum Austausch des Country-by-Country Reports (CbC-Reports) zwischen Österreich und dem Ansässigkeitsstaat der obersten Muttergesellschaft (wie derzeit mit den USA). Die neue und teilweise unklare Rechtslage führt bei den betroffenen österreichischen Unternehmen mitunter zu Unsicherheit und Zweifelsfragen.

1. Übermittlung des CbC-Reports

Nicht nur das Jahresende nähert sich mit großen Schritten, sondern mit ihm auch die Frist zur erstmaligen Übermittlung des länderbezogenen Berichts („CbC-Report“) sowie die erneute Abgabe der Mitteilung gem § 4 Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG). Bei Regelbilanzstichtag (31. 12.) der obersten Muttergesellschaft muss der CbC-Report für das Jahr 2016 grundsätzlich bis zum an die lokale Finanzbehörde übermittelt werden. Wenngleich es nunmehr bereits möglich ist, den CbC-Report über FinanzOnline an die österreichischen Finanzbehörden zu übermitteln, gibt es, sofern die oberste Muttergesellschaft im Ausland ansässig ist, noch immer beträchtliche Zweifel...

Daten werden geladen...