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immo aktuell 6, Dezember 2020, Seite 316

Keine Reallast zur Erteilung einer Bauabstandsnachsicht

immo aktuell 2020/53

§ 530 ABGB; § 12, 14 GBG

Sachverhalt: Die Antragsteller sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften. Sie schlossen am einen Vertrag, mit dem sie sich unter der Überschrift „Bauabstandsnachsicht/Baugrube“ gegenseitig eine Bauabstandsnachsicht einräumten. Danach verpflichteten sie sich wechselseitig für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum [...] zur unwiderruflichen und unentgeltlichen Zustimmung zur bescheidmäßigen Erteilung der Bauabstandsnachsicht auf 0 m entlang der Grundstücksgrenzen, sodass die gesetzlichen Mindestabstände und Abstandsflächen nicht zu wahren sind. Unter Vorlage dieses Vertrags und weiterer Urkunden beantragten sie – soweit noch Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens – die Einverleibung der Reallast zur Erteilung der Abstandsnachsicht sowie deren Ersichtlichmachung.

Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, mit der es das Grundbuchsgesuch der Antragsteller in diesem Umfang abwies. Eine von Liegenschaftsnachbarn vertraglich übernommene Verpflichtung zur wechselseitigen „Erteilung einer Bauabstandsnachsicht“ sei inhaltlich eine der Baubehörde zu vermittelnde Willenserklärung. Eine solche Verpflichtung zur Abgabe einer ba...

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