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SWK 32-33, 20. November 2023, Seite 1263

Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Beschlüsse vom November, die Österreich betreffen, überblicksmäßig dargestellt:

  • Abfall: Die Kommission fordert Österreich auf, die Abfallrahmenrichtlinie ordnungsgemäß umzusetzen.

  • Saubere Luft: Die Kommission fordert Österreich auf, die EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Luftverschmutzung einzuhalten und seine Schadstoffemissionen im Hinblick auf die Reduzierung der Luftverschmutzung zu verringern.

  • Übereinkommen von Aarhus: Die Kommission fordert von Österreich Verbesserungen der Vorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

  • Justiz: Die Kommission fordert Österreich nachdrücklich auf, den Anforderungen des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl nachzukommen.

  • Verbraucherschutz: Die Kommission fordert Österreich auf, die Vorschriften über Verbandsklagen zum Schutz der Verbraucher umzusetzen.

  • Schienenverkehr: Die Kommission fordert Österreich zur ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Vorschriften über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum auf.

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