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SWK 32-33, 20. November 2023, Seite 1243

Steuerliche Fragestellungen bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und deren Mitgliedern

Anfragebeantwortung vom 3. 11. 2023

1. Anfrage

1.1. Ausgangslage

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist in § 79 Erneuerbaren Energie-Ausbaugesetz (EAG) geregelt. Eine EEG darf Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern oder verkaufen.

Gemäß § 16d Abs 5 Elektrizitätswirtschafts-Organisationsgesetz (ElWOG) liegt die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Erzeugungsanlage bei der EEG. Hinsichtlich der Betriebsführung und Wartung ihrer Erzeugungsanlagen kann sich die Energiegemeinschaft eines Dritten bedienen. Teilnehmer an EEG können

  • Volleinspeiser (die gesamte erzeugte Energie wird an die Energiegemeinschaft geliefert) oder

  • Überschusseinspeiser (lediglich jener Anteil der Stromproduktion wird der EEG zur Verteilung zur Verfügung gestellt, welcher nicht selbst verbraucht wird)

sein.

1.2. Überschusseinspeiser

Die folgenden Fragen beginnen mit dem in der Praxis häufigen „Überschuss-Modell“.

Das zivilre...

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