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Umsatzsteuerbefreiung für eine nicht zertifizierte Bildungseinrichtung für Kinder
Entscheidung: Ro 2021/15/0021 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: Art 132 Abs 1 lit i MwStSyst-RL; § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG; § 1 Z 7 und 9 UStBLV.
S. 1216 Sachverhalt und Verfahren: Eine Gesellschaft betreibt eine Sprachschule für Kinder und Jugendliche, denen über einen längeren Zeitraum in Form eines Kursprogramms und in Kleingruppen Englisch als Fremdsprache beigebracht wird. Eine Zertifizierung nach § 1 Z 7 bzw Z 9 UStBLV ist nicht vorhanden, weil diese in Österreich lediglich für Erwachsenenbildungsprogramme erteilt wird. Das Finanzamt versagte die Befreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und bejahte die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung. Die Gesellschaft könne sich unmittelbar auf Art 132 Abs 1 lit i MwStSyst-RL berufen, die innerstaatliche Einschränkung der Befreiung auf den Katalog des § 1 UStBLV sei unionsrechtlich unzulässig.
Rechtliche Beurteilung: Die Befreiungsbestimmung des § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG stellt – in Entsprechung des Art 132 MwStSyst-RL (2006/112/EG) – darauf ab, dass die privaten Bildungseinrichtungen „eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Zielsetzung“ verfolgen.
Aus dem Happy Education, C-612/20, ergibt sich, dass den Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Syste...