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Außerdienstliche Verhaltenspflichten im Profisport
Aus den Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses ergibt sich eine im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern erhöhte Treuepflicht
Nach der Feststellung des EuGH in der Rs. Walrave, dass der Berufssport als wirtschaftliche Tätigkeit dem EGV unterliegt, hat sich das rechtliche System rund um den Profisport immer mehr weiterentwickelt. Ein Aspekt ist die Frage nach der Möglichkeit der Regelung außerdienstlicher Verhaltenspflichten, zumal ein Profisportler aufgrund der zunehmenden Leistungsdichte, des Medieninteresses und der fließenden Gelder einem ständig wachsenden Hochleistungsdruck ausgesetzt ist. Berufssportler sind durch Trainingslager, Wettkämpfe, Fernsehauftritte oder sonstige Veranstaltungen mehr als jeder andere Arbeitnehmer ins Berufsleben eingebunden, wodurch die Trennung zwischen Privat- und Arbeitsleben beinahe zu verschwimmen droht.
Problemstellung
Zweifelsohne steht in einem Arbeitsvertrag zu einem Profisportler die Pflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung der sportlichen Höchstleistung im Vordergrund. Nichtsdestotrotz wird im Berufssport versucht, durch die schriftliche Festlegung von Pflichten oder durch Konkretisierung mit Hilfe von Weisungen auch auf das Verhalten außerhalb des Sportbereichs, nämlich in die private Lebensführung, einzuwirken. Gerade in den letzten Jahren sind die Persönlichkeit...