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Rat der EU nimmt neue Verordnung zur Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens an
Der Rat der EU hat am eine Verordnung zur Schaffung eines Standards für europäische grüne Anleihen angenommen. In der Verordnung werden einheitliche Anforderungen an Emittenten von Anleihen festgelegt, die für ihre ökologisch nachhaltigen Anleihen die Bezeichnung „Europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ verwenden wollen.
Die Verordnung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der EU-Strategie für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft. Der neue Standard wird auf dem Markt für grüne Anleihen zu Kohärenz und Vergleichbarkeit beitragen und sowohl Emittenten als auch Anlegern grüner Anleihen zugutekommen.
Emittenten können nachweisen, dass sie legitime grüne Projekte finanzieren, die mit der EU-Taxonomie im Einklang stehen. Durch einen Rahmen, der die Gefahr von Grünfärberei verringert und letztlich Anreize für Kapitalströme in ökologisch nachhaltige Projekte schafft, wird das Vertrauen der Investoren in grüne Investitionen gestärkt.
Außerdem werden ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Bewerter europäischer grüner Anleihen geschaffen.
Um Grünfärberei auf dem Markt für grüne Anleihen generell ...