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DSA-Begleitgesetz in Begutachtung
Mit der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste wurde ein unmittelbar anwendbarer Rechtsrahmen geschaffen, mit dem die Bedingungen für die Erbringung von Vermittlungsdiensten im gesamten Binnenmarkt harmonisiert werden. Die Verordnung gilt ab dem ; allerdings treten die Bestimmungen über sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen schon zuvor in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden das Kommunikationsplattformen-Gesetz und einige Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes nicht mehr anwendbar sein. Insbesondere muss aber bereits vor diesem Zeitpunkt eine Behörde geschaffen werden, die die Bestimmungen der Verordnung vollzieht (Koordinator für Digitale Dienste). Wegen der großen Überschneidung mit den bisherigen Aufgaben wird dafür die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vorgeschlagen.
Ende der Begutachtungsfrist ist der (Beteiligung möglich bis ).
Link zum Ministerialentwurf 302/ME: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/302.