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SWK 31, 10. November 2023, Seite 1186

Österreich kann die Tätigkeit des öffentlichen Rundfunks der Mehrwertsteuer unterwerfen

Die EuGH-Entscheidung zur GIS

Michael Tumpel

Der EuGH entschied mit Urteil vom , GIS, C-249/22, über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH, in welchem dieser mit ausführlicher Begründung Zweifel an der Steuerbarkeit des österreichischen ORF-Programmentgelts hegte. Im Fokus des Urteils des EuGH steht die in den Beitrittsakten vorgesehene, nunmehr in Art 378 Abs 1 und Anhang X Teil A Nr 2 MwStSyst-RL befindliche Ausnahmeregelung, wonach Österreich „Tätigkeiten einer öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt“, die durch eine gesetzliche Gebühr finanziert werden, die von Personen gezahlt wird, die ein Radio- oder Fernsehgerät besitzen, das sich an einem terrestrisch versorgten Standort befindet, besteuern kann. Das EuGH-Urteil ist nicht nur für die Umsatzbesteuerung des an die GIS zu zahlenden ORF-Programmentgelts, sondern auch für den ab zu erhebenden ORF-Beitrag relevant.

1. Nichtsteuerbarkeit von Rundfunkgebühren

Für den VwGH stellte sich die Frage der Steuerbarkeit des ORF-Programmentgelts vor dem Hintergrund des Český rozhlas, C-11/15, zur tschechischen Rundfunkgebühr, in welchem entschieden wurde, dass dieser kein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch zugrunde liegt und die tschechische Rundfu...

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