Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Österreich kann die Tätigkeit des öffentlichen Rundfunks der Mehrwertsteuer unterwerfen
Die EuGH-Entscheidung zur GIS
Der EuGH entschied mit Urteil vom , GIS, C-249/22, über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH, in welchem dieser mit ausführlicher Begründung Zweifel an der Steuerbarkeit des österreichischen ORF-Programmentgelts hegte. Im Fokus des Urteils des EuGH steht die in den Beitrittsakten vorgesehene, nunmehr in Art 378 Abs 1 und Anhang X Teil A Nr 2 MwStSyst-RL befindliche Ausnahmeregelung, wonach Österreich „Tätigkeiten einer öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt“, die durch eine gesetzliche Gebühr finanziert werden, die von Personen gezahlt wird, die ein Radio- oder Fernsehgerät besitzen, das sich an einem terrestrisch versorgten Standort befindet, besteuern kann. Das EuGH-Urteil ist nicht nur für die Umsatzbesteuerung des an die GIS zu zahlenden ORF-Programmentgelts, sondern auch für den ab zu erhebenden ORF-Beitrag relevant.
1. Nichtsteuerbarkeit von Rundfunkgebühren
Für den VwGH stellte sich die Frage der Steuerbarkeit des ORF-Programmentgelts vor dem Hintergrund des Český rozhlas, C-11/15, zur tschechischen Rundfunkgebühr, in welchem entschieden wurde, dass dieser kein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch zugrunde liegt und die tschechische Rundfu...