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SWK 30, 25. Oktober 2023, Seite 1183

Vergütungsanspruch bei einem Unfall mit Totalschaden im Ausland

Entscheidung: Ro 2022/15/0036 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: § 12a NoVAG.

Sachverhalt und Verfahren: Der Zulassungsbesitzer eines geleasten, in Österreich zugelassenen PKW hatte mit diesem PKW in Deutschland einen Unfall mit Totalschaden. Nach Beendigung des Leasingvertrags wurde der PKW abgemeldet und von der Leasinggesellschaft an einen österreichiS. 1184 schen Fahrzeughändler verkauft, der den PKW nach Polen weiterverkaufte. Sowohl der Fahrzeughändler als auch der (ehemalige) Zulassungsbesitzer beantragten die Vergütung der NoVA gemäß § 12a NoVAG. Das Finanzamt wies den Antrag des Zulassungsbesitzers ab, weil der Vergütungsanspruch nur der Leasinggesellschaft zustehe.

Das BFG gab der Beschwerde statt und führte aus, der PKW sei unstrittig nach Deutschland gebracht und im Inland abgemeldet worden.

Rechtliche Beurteilung: § 12a NoVAG nennt die Person des Vergütungsberechtigten nicht explizit. Diese kann jedoch aus den Tatbeständen, die in den drei Teilstrichen des § 12a Abs 1 NoVAG festgelegt sind, erschlossen werden. Eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe an mehrere Personen für denselben Fahrzeugexport ist ausgeschlossen.

Jeder der drei Tatbestände des § 12a Abs 1 NoVAG verlangt, dass das Fahrzeug „in...

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