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Zurechnung von Umsätzen bei einer Pflege-Vermittlungsagentur
Entscheidung: Ro 2020/15/0018 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
S. 1181Sachverhalt und Verfahren: Eine Pflege-Betreuungs-GmbH schloss jeweils Vermittlungsverträge mit den betreuten Personen bzw deren Angehörigen und Organisationsverträge mit den Pflegekräften ab. Die von ihr aus diesen Verträgen vereinnahmten Vermittlungsprovisionen sowie gesonderten Entgelte für Verwaltung und Organisation unterzog sie jeweils der Umsatzsteuer, betrachtete aber die für die Personenbetreuungsleistungen geleisteten Entgelte als durchlaufende Posten. Das Finanzamt behandelte die vereinnahmten Beträge für die Personenbetreuung hingegen nicht als durchlaufende Posten, sondern als Eigenumsätze der GmbH.
Das BFG hob die ergangenen Umsatzsteuerbescheide gemäß § 278 BAO auf und verwies die Sache zurück an das Finanzamt. Da ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen den Pflegekräften und den betreuten Personen nicht bestanden habe und ein nicht unerhebliches Maß an Unklarheit darüber herrsche, ob die GmbH im eigenen oder fremden Namen gegenüber den betreuten Personen aufgetreten sei, käme dem Innenverhältnis und dem wirtschaftlichen Hintergrund der Leistungs...