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Geldersatz vom Hersteller beim vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffenen Gebrauchtwagenkauf
Entscheidung: 10 Ob 27/23b.
Der Erwerber kann gegenüber dem Fahrzeughersteller auch den Minderwert des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs geltend machen.
Der Erwerber eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs kann vom Hersteller zwar Geldersatz in Form einer Zug-um-Zug-Abwicklung (Rückzahlung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs) verlangen. Dies schließt allerdings die Geltendmachung eines Minderwerts des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs nicht aus, weil auch der Erwerber, der das Fahrzeug bei Offenlegung der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte, gegen den Hersteller einen Anspruch darauf hat, dass dieses Fahrzeug nicht mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Der Schaden ist unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend innerhalb einer Bandbreite von 5 % (aus Gründen unionsrechtlicher Effektivität als Untergrenze) und 15 % (aus Gründen unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeit als Obergrenze) des Kaufpreises festzusetzen.