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Versagung des Vorsteuerabzugs mangels Nachweises der Leistungserbringung
Entscheidung: Ra 2021/13/0096 (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 12 UStG.
Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt versagte die Anerkennung geltend gemachter Vorsteuer iZm Sanierungsarbeiten an einer in der Folge vermieteten Liegenschaft.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte mit näherer Begründung aus, es sei als erwiesen anzunehmen, dass die rechnungsausstellenden GmbHs die betreffenden Leistungen nicht erbracht hätten. Wer tatsächlich die Arbeiten durchgeführt habe, könne nicht festgestellt werden. Dem Steuerpflichtigen sei es nicht gelungen, das Vorliegen der für einen Vorsteuerabzug erforderlichen materiellen Voraussetzungen nachzuweisen.
Rechtliche Beurteilung: Das BFG ist davon ausgegangen, dass die betreffenden GmbHs die revisionsgegenständlichen Leistungen nicht erbracht hätten. Es hat sich dabei ua darauf gestützt, dass die Rechnungen einer der GmbHs nach Konkurseröffnung ohne Wissen und Zustimmung (und auch ohne Unterschrift) des Masseverwalters ausgestellt worden seien. Es habe ausschließlich Kontakt zu einer den Gesellschaften nicht zuordenbaren Person (die keine Vollmacht vorgelegt habe) gegeben, nicht aber zu den damaligen Geschäftsführern. Es seien...