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SWK 29, 15. Oktober 2023, Seite 1133

Die neue digitale Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 15 EStG

Die Änderungen für befreite Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen sowie Kreditinstitute im Überblick

Alexandra Wild

Das Abgabenänderungsgesetz 2023 führt ab 2025 zu einer Änderung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug für Körperschaften und Privatstiftungen gemäß § 94 EStG. Die bisherige Befreiungserklärung in Papierform wird dabei durch eine vollelektronische Datenübermittlung durch die abzugsverpflichteten Kreditinstitute ersetzt. Die Details der Übermittlung wurden durch die im September erlassene Befreiungserklärungs-Durchführungsverordnung (BefE-DV) festgelegt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen, die sich dabei aufseiten der befreiten Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen als auch aufseiten der Kreditinstitute ergeben.

1. Hintergrundüberlegungen und Überblick über die Neuregelung

§ 94 Z 5 und Z 12 EStG sehen Ausnahmen von der Verpflichtung zum KESt-Abzug vor. Dies betrifft einerseits betriebliche Kapitaleinkünfte, die von inländischen und ausländischen juristischen Personen sowie inländischen und ausländischen Personengesellschaften, an denen ausschließlich juristische Personen beteiligt sind, erzielt werden (Z 5), sowie andererseits Kapitalerträge von Privatstiftungen, die weder unter § 5 Z 6 KStG (keine Privatstiftungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder k...

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