Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 15. Oktober 2023, Seite 1122

Die Regierungsvorlage zum Informationsfreiheitsgesetz

Geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses ab 2025

(SWK) – Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlassen wird (RV 2238 BlgNR 27. GP), beschlossen. Ein Informationsregister und der rasche Zugang zu Informationen sollen ein neues Zeitalter einläuten. Nach einem Jahrhundert steht das Ende des Amtsgeheimnisses bevor. Dieser Beitrag bietet einen ersten Überblick und skizziert die Eckpunkte des Vorhabens. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

1. Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Das mit der B-VG-Novelle 1925 eingeführte Amtsgeheimnis steht nach knapp 100 Jahren vor dem Aus: Es soll in seiner bisherigen Form durch Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit und zur Auskunftspflicht der Verwaltung abgeschafft werden. An ihre Stelle sollen eine verfassungsgesetzliche Pflicht zur „proaktiven“ Informationsveröffentlichung (Pkt 2.) und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht auf Zugang zu staatlichen und bestimmten unternehmerischen Informationen (Pkt 3.) treten.

2. Veröffentlichungspflicht

2.1. Was ist eine „Information“?

Nach der Legaldefinition des IFG ist Information „jede amtli...

Daten werden geladen...