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KI-Maßnahmenpaket
Mit Ministerratsvortrag 70/22 vom hat sich die Bundesregierung zu einem Maßnahmenpaket zur Förderung und Regulierung von künstlicher Intelligenz („KI-Maßnahmenpaket“) bekannt. Nun sollen die jeweils zuständigen Bundesminister die erforderlichen Maßnahmen innerhalb der ihnen zur Verfügung stehenden Budgets im Rahmen des Bundesfinanzrahmengesetzes 2023-2026 durch entsprechende Umschichtungen und Schwerpunktsetzungen umsetzen:
KI-Behörde: Im AI Act der EU ist die Notwendigkeit einer nationalen Behördenstruktur zur KI-Aufsicht festgelegt. In Österreich soll insbesondere eine externe KI-Servicestelle im Auftrag des BMF bei der RTR eingerichtet werden.
Kennzeichnungspflicht für KI-Systeme: Bereits vor Inkrafttreten des AI Acts soll eine Kennzeichnungspflicht für KI-Anwendungen, insbesondere in der Verwaltung, entwickelt werden.
Überarbeitung der KI-Strategie: Ziel ist es, eine überarbeitete KI-Strategie im ersten Halbjahr 2024 zu verabschieden. Darüber hinaus soll eine Geschäftsstelle des AI Policy Forums eingerichtet werden, die die Umsetzung der KI-Strategie unterstützen und vom BMF und BMK gemeinsam finanziert und gesteuert werden soll.
Kompetenzbildung in der Bevölkerung: Im Rahmen der ...