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SWK 28, 5. Oktober 2023, Seite 1108

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2024

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2024 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2024 beträgt 1,035. Mit dieser werden ua die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.


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Höchstbeitragsgrundlage
bis
ab
für laufende Bezüge, täglich
195 Euro
202 Euro
für laufende Bezüge, monatlich
5.850 Euro
6.060 Euro
für Sonderzahlungen, jährlich
11.700 Euro
12.120 Euro
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich
6.825 Euro
7.070 Euro
Geringfügigkeitsgrenze
bis
ab
monatlich
500,91 Euro
518,44 Euro
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich
751,37 Euro
777,66 Euro

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2024 voraussichtlich:


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monatliche Beitragsgrundlage
Versichertenanteil
Abschlag im TASY
bis 1.951 Euro
0 %
A03
über 1.951 Euro bis 2.128 Euro
1 %
A02
über 2.128 Euro bis 2.306 Euro
2 %
A01
über 2.306 Euro
3 %
monatliche Beitragsgrundlage
Lehrlingsanteil
Abschlag im TASY
bis 1.951 Euro
0 %
A04
über 1.951 Euro bis 2.128 Euro
1 %
A05
über 2.128 Euro
1,2 %

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