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SWK 28, 5. Oktober 2023, Seite 1096

Pensionsanpassung 2024 sowie Schutzbestimmung für Versicherte mit Stichtag im Jahr 2024

Am wurde der Ministerratsvortrag 69/16 veröffentlicht, der folgende Maßnahmen für Pensionisten vorsieht:

  • Pensionsanpassung 2024: Pensionisten sollen auch 2024 eine volle Abgeltung der Inflation erhalten. Konkret sollen die Leistungen wie folgt erhöht werden: Die vorgeschlagene Pensionserhöhung für das Jahr 2024 stellt auf das Gesamtpensionseinkommen ab und sieht die volle Pensionsanpassung mit 9,7 % (also in der Höhe des Anpassungsfaktors 2024) bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro (dieser Grenzwert entspricht der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage) vor. Alle über diesem Wert liegenden Gesamtpensionseinkommen (unter Einbeziehung der Sonderpensionen) sollen mit einem Fixbetrag iHv 567,45 Euro angepasst werden (9,7 % von 5.850 Euro).

  • Schutzbestimmung für Versicherte mit Stichtag im Jahr 2024: Schutzbestimmung für Pensionisten des Zugangsjahres 2024, durch die die für das Zugangsjahr 2024 inflationsbedingt ungünstige Konstellation von Anpassungsfaktor und Aufwertungszahl durch eine entsprechende prozentuelle Erhöhung der Bruttopensionsleistung ausgeglichen wird.

Link zum Ministerratsvortrag: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ministerraete-seit-dezemb...

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