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SWK 27, 20. September 2023, Seite 1060

Das biometrische Risiko als wesentliches Kriterium einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Kritische Würdigung der jüngsten BFG-Rechtsprechung

Klaus Wegenkittl und Ulf Zehetner

Mit dem Erkenntnis vom , RV/5100203/2019, erging ein BFG-Judikat zur steuerlichen Abschottungswirkung von ausländischen Er- und Ablebensversicherungen. Die Entscheidung gibt Anlass, sich näher mit dem entscheidenden Kriterium für die Unterscheidung einer Kapitalveranlagung von einer (in- oder ausländischen) Lebensversicherung auseinanderzusetzen.

1. Grundlegendes

Im Versicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherer, bei Eintritt des Versicherungsfalls die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen. Für diese Verpflichtung hat der Versicherer durch Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzusorgen, und diese Vorsorgen sind nach aufsichtsrechtlichen Grundsätzen vom Versicherer durch Kapitalanlagen (in der Lebensversicherung durch Bildung eines Deckungsstocks) zu bedecken.

In der fondsgebundenen Lebensversicherung nach österreichischem Aufsichtsrecht und bei ähnlichen ausländischen Versicherungsprodukten bemisst sich die Versicherungsleistung nach dem Wert der dem Vertrag zugeordneten Kapitalanlagen im Deckungsstock der Versicherung, und der Versicherungsnehmer hat bestimmte Wahlmöglichkeiten bezüglich der Kapitalveranlagung für seinen Versicherungsvertrag. Im Gegensat...

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