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SWK 26, 10. September 2023, Seite 1041

Privatstiftung mit ausländischen Kapitaleinkünften – Zwischenbesteuerung und Anrechnungshöchstbetrag

Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 13 Abs 3, 24 Abs 5 KStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine Privatstiftung erzielte mehrere Jahre hindurch in- und ausländische (zwischensteuerpflichtige) Kapitaleinkünfte und tätigte Zuwendungen an Begünstigte in einem diese Einkünfte weit übersteigenden Ausmaß. Aufgrund der Höhe der getätigten Zuwendungen wurden die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte – und das Einkommen – mit Bescheid mit null festgesetzt. Aufgrund der Anrechnung der auf erzielte (steuerfreie) Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs 1 KStG entfallenden Kapitalertragsteuer (KESt) ergab sich weiters eine Gutschrift an Körperschaftsteuer. Die Privatstiftung bekämpfte die Bescheide und begehrte die (unterbliebene) Anrechnung und Gutschrift ausländischer Quellensteuern.

Das BFG wies die Beschwerden ab und führte aus, eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern könne bei einem Einkommen von null aufgrund des Anrechnungshöchstbetrags nicht erfolgen.

Rechtliche Beurteilung: Nach der VwGH-Rechtsprechung kann keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern – auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer – erfolgen, wenn die damit belasteten ausländischen Einkünfte in jenem Jahr, in de...

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