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30 Jahre Privatstiftung
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft einer Erfolgsgeschichte
(S. M.) – Vor 30 Jahren, am , ist das Privatstiftungsgesetz (PSG) in Kraft getreten. Das Gesetz verfolgte das Ziel, eine eigenständige, neue und flexible Rechtsform ohne Anteile und Mitgliedschaften zu eröffnen. Aus Anlass dieses Jubiläums veranstaltete das Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien in Kooperation mit dem Österreichischen Stiftungsverband und dem Bundesministerium für Justiz einen Festakt im Palais Trautson. Die Augustausgabe der im Linde Verlag erscheinenden Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht (GesRZ) widmet der Privatstiftung einen breiten thematischen Schwerpunkt an der Schnittstelle von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
1. Bedeutung und Funktion der Privatstiftung
Die überwiegende Mehrheit – knapp 70 % – der Privatstiftungen hat ein zweistufiges Leitungs- und Kontrollmodell mit einem Beirat oder einem sonstigen Aufsichtsorgan. 94 % der Stiftungen haben das Änderungsrecht zumindest für einen Stifter vorbehalten. Die Privatstiftung ist in der Praxis keineswegs vom Stifter völlig unabhängig; vielmehr bietet sie den Rahmen für sein unternehmerisches Handeln und dient dazu, seinen Einfluss (auch unter dem Gesichtspunkt der Nachfolge) zu wahren. Insofe...