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Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Geschäftsgebarung von Immobilienmaklern
Von der COVID-19-Pandemie bleiben auch Immobilienmakler nicht unbehelligt. Andreas Berger beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die neuen Gegebenheiten bei Besichtigungen den Provisionsanspruch beeinflussen können und wie diesem Umstand begegnet werden kann.
1. Ausgangslage
Die COVID-19-Krise hat die Rahmenbedingungen für Dienstleistungen des Immobilienmaklers wesentlich beeinflusst. Die Durchführung von Immobilienbesichtigungen ist und war von den jeweiligen COVID-19-Maßnahmenverordnungen grundsätzlich nicht untersagt: Wenngleich die aktuell in Geltung stehende 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung Objektbesichtigungen nicht unmittelbar regelt, wird es doch grundsätzlich angezeigt sein, die in § 5 Abs 1 normierten Verhaltensanforderungen für das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten (Mindestabstand von einem Meter, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und seit 3. 11. auch wieder die Regel von 10 m2 pro Kunde) auch hier anzuwenden, sofern die Besichtigung (auch) in geschlossenen Räumen stattfindet. Dieser Umstand sowie die mit der COVID-19-Situation allgemein einhergehende Verunsicherung und Sensibilisierung führen dazu, dass Besichtigungen oft nicht mit dem potenziellen Ve...