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Regionalkategorisierung beim Klimabonus
Am wurde die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die Zuordnung der Hauptwohnsitze für den Regionalausgleich nach § 4 Abs 4 Klimabonusgesetz (Verordnung über die Klimabonus-Regionalkategorisierung) in BGBl II 2023/250 kundgemacht.