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SWK 25, 1. September 2023, Seite 978

Geplante Entlastungen bei Mieten und Gebühren

Mietpreisdeckel – Gebührenstopp – erhöhte Gewinnabschöpfung

(SWK) – Am brachte die Bundesregierung per Initiativanträge ein weiteres Maßnahmenpaket zur Abfederung der täglichen Auswirkungen der Teuerung ins Parlament ein: Eine Mietdeckelung bei 5 %, ein vorübergehendes Einfrieren der Gemeindegebühren bei gleichzeitiger Kompensation der Kommunen durch den Bund und eine erhöhte Gewinnabschöpfung nun auch bei Erdöl- und Gaskonzernen sollen für Entlastung sorgen.

Deckelung bei Mieten

Angesichts eines im Jahr 2024 zu erwartenden Anstieges der Mieten im geförderten Wohnbau um bis zu 15 % besteht Handlungsbedarf. Ein doppelter „Mietpreisdeckel“ soll diese durch die Bindung an den Verbraucherpreisindex getriebene Entwicklung für die nächsten drei Jahre verhindern bzw einbremsen, und zwar im geförderten Wohnbau, bei Kategoriemieten und bei Richtwertmieten. Freie Mietverträge sollen explizit nicht erfasst sein. Zukünftig soll eine Erhöhung

1.

nur einmal jährlich möglich sein und

2.

maximal 5 % betragen.

Diese Regelung soll knapp drei Viertel aller Mietverhältnisse erfassen, die Bundesregierung rechnet mit einer Ersparnis von 500 bis 1.500 Euro in den nächsten Jahren.

Initiativantrag: 3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (https://www.parlament.gv.at/ge...

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