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Abgabenfestsetzung durch das BFG bei Entstehung des Abgabenanspruches nach Erlassung des Festsetzungsbescheides
Entscheidung: Ra 2020/16/0118 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 279 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Der Bürgermeister einer Gemeinde schrieb gegenüber zwei natürlichen Personen Müllkostenbeiträge vor. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde abgewiesen und anschließend dem LVwG vorgelegt.
Das LVwG gab der Beschwerde Folge und führte im Wesentlichen aus, die Vorschreibung der Müllkostenbeiträge sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu welchem der Abgabenanspruch noch nicht entstanden sei, und deshalb rechtswidrig.
Rechtliche Beurteilung: Das angefochtene Erkenntnis erweist sich als rechtswidrig, weil das LVwG selbst für den Fall, dass die Festsetzung der Müllkostenbeiträge durch die Abgabenbehörde vor Entstehung des Abgabenanspruches erfolgt wäre, der Abgabenanspruch aber im Entscheidungszeitpunkt bereits entstanden war, die Abgabenbescheide nicht hätte aufheben dürfen.
Gemäß § 279 Abs 1 BAO hat das Verwaltungsgericht grundsätzlich immer in der Sache selbst zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtu...