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SWK 23-24, 20. August 2023, Seite 973

Vorlagebericht nach § 265 BAO als Verlängerungshandlung iSd § 209 BAO

Entscheidung: Ra 2021/16/0067 (Amtsrevision, Stattgabe und Entscheidung in der Sache).

Normen: §§ 207, 209, 265 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom August 2014 eine Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) gegenüber einer GmbH als Mieterin fest. Der dagegen erhobenen Beschwerde wurde teilweise stattgegeben, die Beschwerde wurde anschließend auf Antrag der GmbH dem BFG vorgelegt. Die GmbH wurde im Jahr 2018 nach Eröffnung des Konkursverfahrens amtswegig aus dem Firmenbuch gelöscht, woraufhin das Beschwerdeverfahren im Dezember 2020 vom BFG eingestellt wurde.

Das Finanzamt schrieb mit Bescheid vom November 2020 die Bestandvertragsgebühr der Vermieterin (als Gesamtschuldnerin) vor. Diese erhob Beschwerde und wandte Festsetzungsverjährung ein.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, die Festsetzungsverjährung sei mit Ablauf des Jahres 2019 eingetreten.

Rechtliche Beurteilung: Nach der VwGH-Rechtsprechung muss eine die Verjährung verlängernde Amtshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO aus dem Amtsbereich der Behörde hinausgetreten, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein. Nach außen in Erscheinung tretende Amtshandlungen sind (bei Zutreffen der weiteren gesetzl...

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