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Gültigkeit einer Zustellvollmacht bei Beauftragung weiterer Parteienvertreter
Entscheidung: Ra 2023/13/0019 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger bevollmächtigte einen Rechtsanwalt, eine Regelung seines bestehenden Abgabenrückstands mit der Abgabenbehörde zu treffen, wobei seine steuerliche Vertretung unabhängig davon durch die – schon zuvor beauftragte – K GmbH wahrgenommen werde.
Der Rechtsanwalt stellte im Namen des Steuerpflichtigen einen Nachsichtsantrag. Das Finanzamt wies diesen ab und stellte den Bescheid an die K GmbH zu. Die dagegen erhobene – vom Rechtsanwalt verS. 973fasste – Beschwerde wies das Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung, die direkt dem Steuerpflichtigen zugestellt wurde, ab.
Das BFG wies die Beschwerde als nicht zulässig zurück. Da der Steuerpflichtige zur Regelung des Abgabenrückstands den Rechtsanwalt beauftragt und bevollmächtigt habe, sei das Finanzamt nicht befugt gewesen, den Abweisungsbescheid an die in diesem Verfahren nicht bevollmächtigte K GmbH zuzustellen. Damit habe die als Bescheid intendierte Erledigung keine Rechtswirkungen entfalten können.
Rechtliche Beurteilung: Eine allgemeine Vertretungsbefugnis schließt (im Allgemeinen)...