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SWK 23-24, 20. August 2023, Seite 972

Revisionslegitimation einer Gemeinde im Abgabenfestsetzungsverfahren

Entscheidung: Ra 2023/13/0039 (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 6 bis 8 Stmk Kanalabgabengesetz; Art 133 Abs 6 Z 1 und 2 B-VG.

Sachverhalt und Verfahren: Der Bürgermeister einer Gemeinde setzte gegenüber einer natürlichen Person eine Kanalbenützungsgebühr fest. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Gemeinderats abgewiesen.

Das LVwG gab der dagegen erhobenen Beschwerde teilweise Folge und setzte die Gebühr mit einem niedrigeren Betrag fest.

Rechtliche Beurteilung: Als „Revisionswerberin“ wird auf der ersten Seite des Schriftsatzes die „Stadtgemeinde K“ angegeben.

Nach der ständigen VwGH-Rechtsprechung kommt einer Gemeinde (als solcher), wenn sie nicht etwa als Abgabepflichtige Partei des Verfahrens ist, gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts iZm einer Abgabenfestsetzung keine Revisionslegitimation zu. Legitimiert zur Erhebung einer Revision wäre im vorliegenden Fall lediglich die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde, also der Gemeinderat der Stadtgemeinde.

Im Hinblick auf die Darlegungen in der Revision ist hier eine Deutung dahin ausgeschlossen, dass als „Revisionswerberin“ der Gemeinderat der Stadtgemeinde gemeint wäre. Der Gemeinderat (als belangte Behörde...

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