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SWK 23-24, 20. August 2023, Seite 930

Besetzung von Leitungsfunktionen im öffentlichen Sektor

Voraussetzungen für die Ernennung zum Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde

Paul Liebeg

Die Funktion des Generaldirektors der Bundeswettbewerbsbehörde ist seit Ende 2021 vakant, weil sich die Regierungsparteien über eine Besetzung nicht einigen können. Derzeit wird die Bundeswettbewerbsbehörde von der langjährigen Stellvertreterin des Generaldirektors interimistisch geleitet.

In in- und ausländischen Medien wird deshalb laufend über eine mögliche politisch motivierte Postenbesetzung des Generaldirektors der Bundeswettbewerbsbehörde berichtet. Zwei Gutachten gelangen zu divergierenden Ergebnissen; nach einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) soll sich die (bessere) Eignung eines Bewerbers aus dem Gutachten eines deutschen Universitätsprofessors ergeben.

Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Ernennung und erhebliche Bedenken gegen den zum Teil in der parlamentarischen Anfragebeantwortung vertretenen Standpunkt dargestellt.

1. Zur Ausschreibung

1.1. Allgemeine Voraussetzungen

Nach dem gemäß § 6 WettbG anzuwendenden § 5 Abs 2 AusG hat die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten zu enthalten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion oder dem Arbeits...

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