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Von Unternehmen zu entrichtender ORF-Beitrag
Überblick über die wesentlichen einschlägigen Bestimmungen
Die Finanzierung des ORF wird ab 2024 auf eine neue gesetzliche Basis gestellt, die auch Unternehmen betrifft. Die wichtigsten Informationen werden hier nach Maßgabe der dazu ergangenen Regierungsvorlage dargestellt. Die Regelung wurde vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen. Im Bundesrat kam es weder zu einer Zustimmung noch zu einer Ablehnung, sodass das Gesetz – ohne neuerliche Befassung des Nationalrats – zeitverzögert als beschlossen gilt. Das Inkrafttreten per ist somit dadurch nicht in Frage gestellt.
1. Überblick
Mit Erkenntnis des , wurden wesentliche gesetzliche Bestimmungen über die Entrichtung einer Rundfunkgebühr (GIS-Gebühr) als verfassungswidrig aufgehoben. Mit dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 wird die Finanzierung des ORF neu geregelt und die Rundfunkgebühr durch eine (soweit es den privaten Bereich betrifft) sogenannte „Haushaltsabgabe“ ersetzt. Da der ORF-Beitrag aber auch von Unternehmen zu entrichten ist, werden die wesentlichen einschlägigen Bestimmungen, die Relevanz für Unternehmen haben, hier kurz vorgestellt.
2. Beitragspflicht für Unternehmen
Im betrieblichen Bereich hat grundsätzlich jeder Unternehmer je Gemeinde, in der zu...