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SWK 22, 5. August 2023, Seite 924

„Mehrfache“ Wiederaufnahme bei Übermittlung neuer Lohnzettel

Entscheidung: Ra 2021/15/0066 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 303, 305 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Aufgrund der Übermittlung neuer Lohnzettel, in denen zusätzliche Einkünfte für die Streitjahre ausgewiesen waren, verfügte das Finanzamt die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren der betreffenden Jahre und erließ neue Einkommensteuerbescheide. Als Begründung für die Wiederaufnahme wurde die Übermittlung der neuen Lohnzettel angeführt. Der gegen die Wiederaufnahmebescheide gerichteten Beschwerde gab das Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung Folge und führte aus, die Übermittlung neuer Lohnzettel stelle keine neue Tatsache dar, erst die dem Lohnzettel zugrunde liegenden Tatsachen könnten eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Sodann erließ das Finanzamt neue Wiederaufnahmebescheide, in denen auf die in den neuen Lohnzetteln ausgewiesenen Einkünfte verwiesen wurde.

Das BFG gab den gegen die neuen Wiederaufnahmebescheide gerichteten Beschwerden Folge und führte aus, die zweite Wiederaufnahme sei aus demselben Grund erfolgt wie die erste, weshalb eine entschiedene Sache vorliege.

Rechtliche Beurteilung: Nach § 305 BAO steht die Entscheidung ...

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