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Anschaffungskosten einer Beteiligung bei Wiederzuzug aus der Schweiz
EAS-Auskunft 3446 des 2023-0.308.041.
Hält eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person (Wohnsitz ausschließlich in Österreich) seit mehreren Jahren eine 33,33%ige Beteiligung an der X-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) und verlegt sie zunächst 2018 unter Aufgabe ihres Wohnsitzes in Österreich den Wohnsitz in die Schweiz und sodann 2021 wieder zurück nach Österreich, so wird Österreich zur Vermeidung einer Doppelnichtbesteuerung nicht daran gehindert, auch den während der Ansässigkeit in der Schweiz entstandenen Wertzuwachs zu besteuern. Dieses Besteuerungsrecht wird jedoch durch Art 13 Abs 4 Satz 2 DBA Schweiz insoweit eingeschränkt, als eine Aufwertung („step-up“) zu erfolgen hat, sofern die Schweiz eine Wegzugsbesteuerung vornimmt.