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Transparente Rechtsträger in der Globalen Mindestbesteuerung
Steuerlich transparente Gesellschaft (Fiscally Transparent Entity), transparente Gesellschaft (Flow-Through Entity), volltransparente Gesellschaft (Tax‑Transparent Entity), halbtransparente Gesellschaft (Reverse Hybrid Entity), hybride Einheit (Hybrid Entity), volltransparente Struktur (Tax Transparent Structure)
Die Globale Mindestbesteuerung erfasst sämtliche Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe. Die Definitionen der Begriffe „Einheit“ und „Geschäftseinheit“ hängen nicht von der ertragsteuerlichen Qualifikation ab. Daher kann es sich auch bei Personengesellschaften und anderen ertragsteuerlich als transparent behandelten Rechtsträgern um (Geschäfts-)Einheiten handeln. Da der Steueraufwand für die von solchen (Geschäfts-)Einheiten erzielten Ergebnisse von deren Gesellschaftern zu tragen und bilanziell zu erfassen ist, gibt es in den OECD-Musterregelungen und der Pillar-II-Richtlinie gesonderte Vorschriften über die Behandlung transparenter Rechtsträger.
1. Maßgebende Begriffe
1.1. Steuerlich transparente Gesellschaft
Die OECD-Musterregelungen und die darauf basierende Pillar-II-Richtlinie sehen eine Reihe von Begriffen vor, um den unterschiedlichen Varianten der steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften und anderen transparenten Rechtsträgern Rechnung zu tragen. Grundsätzlich ist dabei das nationale Ertragsteuerrecht maßgeblich: Ein Rechtsträger, dessen „Erträge, Aufwendungen, Gewinne oder Verluste nach den Rechtsvorschriften eines Steuerhoheitsgebiets so behandelt werden, als...