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Neuerungen durch die WiEReG-Novelle
Überblick der neuen Regelungen und Inkrafttretensbestimmungen
Am wurde die Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Novelle erweitert die behördenübergreifende Zusammenarbeit, ermöglicht den automatisierten Abgleich des Registers mit Sanktionslisten, ersetzt die vom EuGH aufgehobene öffentliche Einsicht durch eine Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und sieht weitere Anpassungen vor.
1. Zielsetzung der Novelle
Durch die Gesetzesnovelle wird die Wirksamkeit des Registers vielfältig gestärkt. Dazu werden Empfehlungen aus der Nationalen Risikoanalyse 2021 umgesetzt. Weiters wird die Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen gestärkt und die Transparenz von (Privat-)Stiftungen und Treuhandschaften erhöht. Die im Herbst 2022 vom EuGH als grundrechtswidrig festgestellte öffentliche Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird durch die Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ersetzt.
2. Gesetzliche Änderungen
2.1. Erweiterung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und des Informationsaustausches
Bisher mangelte es an einer ausreichenden rechtlichen Grundlage für die rasche und effektive Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen nationalen und internationalen Behörden. Mit dem neuen § 14a WiEReG wird es er...