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Steuerliche Begünstigung für Luftfahrt
Entscheidung: G 106-107/2022, V 140/2022.
Der VfGH hat einen Antrag, die steuerlichen Begünstigungen für die Luftfahrt – im UStG sowie im MinStG – als verfassungswidrig aufzuheben, als unzulässig zurückgewiesen. Die Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts wenden sich an Unternehmer, die steuerbare Umsätze ausführen, während zur Zahlung der Mineralölsteuer ausschließlich Inhaber von Steuerlagern (also von Herstellungs- oder Lagerbetrieben für Mineralöl) verpflichtet sind. Verbraucher sind von diesen Bestimmungen allenfalls finanziell betroffen; eine solche Betroffenheit reicht aber nicht aus, Verbraucher als Adressaten dieser Bestimmungen anzusehen.