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Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Aspekte des Wagniskapitalfondsgesetzes
Erleichterungen für Investitionen in nicht börsenotierte Unternehmen
Am wurde das Wagniskapitalfondsgesetz (WKFG) im Nationalrat beschlossen. Der Wagniskapitalfonds ist ein geschlossener Alternativer Investmentfonds (AIF), der aufgrund des Fehlens der Rückgabemöglichkeit der Anteile, der mangelnden Liquidität und des erhöhten Veranlagungsrisikos nur professionellen Anlegern und qualifizierten Privatanlegern zugänglich sein soll.
1. Rechtliche Ausgestaltung des Wagniskapitalfonds
1.1. Zielsetzung des WKFG
Benötigen österreichische nicht börsenotierte (insbesondere kleinere und mittlere) Unternehmen Kapital, so greifen diese mangels adäquater Alternativen häufig auf von Kreditinstituten gewährte Kredite zurück. Mit dem WKFG soll diesen Unternehmen – unabhängig davon, ob diese als Kapital- oder Personengesellschaft errichtet wurden – der Zugang insbesondere zu Eigenkapital erleichtert werden. Denn das WKFG ermöglicht die Errichtung von Wagniskapitalfonds (WKF), über die professionelle Anleger gemäß § 2 Abs 1 Z 33 AIFMG und qualifizierte Privatkunden gemäß § 2 Abs 1 Z 42 AIFMG den Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung stellen können.
Der WKF ist ein besonderer Alternativer Investmentfonds (AIF), der dem AIFMG unterliegt. In Anlehnung an international übliche Venture-Capital- und Private-Equity-...