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Neue Pflichten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf Hinweisgebersysteme
Überblick für die Praxis in 12 Schritten
Die Wirtschaftstreuhandberufe kennen Hinweisgebersysteme und Schutzbestimmungen für Hinweisgeber als Teil ihres Berufsrechts schon seit der Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL durch das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) und der auf dessen Grundlage ergangenen Richtlinie über die Geldwäscheprävention bei Ausübung von WT-Berufen (KSW-GWPRL). Seit steht zudem das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in Kraft, das zahlreiche Verpflichtungen auch für Hinweise weit über die Geldwäscheprävention hinaus enthält. Dieser Beitrag bietet einen Überblick zu den neuen Verpflichtungen der Wirtschaftstreuhandberufe und ihr Verhältnis zu den bestehenden Normen im Bereich Whistleblowing.
1. In welchem Verhältnis steht das HSchG zum WTBG und der KSW-GWPRL?
Die Bestimmungen des WTBG (und davon abgeleitet der KSW-GWPRL) zu internen und externen Hinweisgebersystemen sowie zu Hinweisgeber- und Beschuldigtenrechten werden nicht ersetzt, sondern gelten (unverändert) weiter. Wo sie anwendbar sind, verdrängen sie die entsprechenden Regelungen des HSchG, das grundsätzlich auch Hinweise über Rechtsverletzungen gegen die 4. Geldwäsche-RL und generell im Bereich der Geldwäscheprävention erfassen würde. Nur insoweit eine „Angelegenheit“ (§ 4 Abs 1...