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SWK 19, 5. Juli 2023, Seite 823

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG

Info des 2023-0.415.373.

Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2023 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2023 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.

Die Info des 2022-0.381.507, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

Link zur Info: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=f986ffbd-3c68-46e3-bc1f-942efb1641c7.

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