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SWK 19, 5. Juli 2023, Seite 808
Keine Verlängerung des erhöhten Pendlerpauschales
Die von bis befristete Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro wird nicht verlängert (§ 124b Z 395 EStG). Somit müssen in den Personalabrechnungen ab Juli 2023 wieder die alten Werte angesetzt werden.