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Grundstückserwerb aufgrund eines Kaufanbots vor dem 1. 4. 2012
immo aktuell 2020/51
Unter Anschaffung und Veräußerung iSd § 30 EStG sind die schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten Rechtsgeschäfte zu verstehen. Ausnahmsweise kommt es nicht auf den Zeitpunkt eines solchen Rechtsgeschäfts an, wenn die Vertragsparteien bereits vorher eine Vereinbarung geschlossen haben, aufgrund derer das wirtschaftliche Eigentum übergegangen ist. Hierzu bedarf es einer beide Vertragsparteien bindenden, einen späteren Kaufvertrag wirtschaftlich vorwegnehmenden Vereinbarung. Ein (auch unwiderrufliches) Kaufanbot oder eine bloße Kaufoption sind hierfür nicht ausreichend.
Die Vorschreibung der Immobilienertragsteuer durch das Finanzamt hat im Einkommensteuerbescheid zu erfolgen. Die (gesonderte) Festsetzung der Immobilienertragsteuer (durch einen Bescheid nach § 201 BAO) ist nicht zulässig.
Sachverhalt: Der Revisionswerber veräußerte mit Kaufvertrag vom eine Liegenschaft, deren eine Hälfte er im Jahr 1983 erworben hatte. Die damaligen Verkäufer waren auch Eigentümer der zweiten Hälfte der Liegenschaft. Diese Anteile waren jedoch zugunsten dreier namentlich genannter Personen mit einer fideikommissarischen Substitution belastet. Die Verkäufe...