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Umweltverträglichkeitsprüfung bei Städtebauprojekten
Entscheidung: WertInvest Hotelbetrieb, C-575/21.
Normen: Art 2 Abs 1 und Art 4 Abs 2 Richtlinie 2011/92/EU.
Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung darf bei einem Städtebauprojekt nicht ausschließlich von dessen Größe abhängen. Das Unionsrecht steht Schwellenwerten entgegen, die so hoch angesetzt sind, dass in der Praxis alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entzogen sind.
Das Unternehmen WertInvest Hotelbetrieb beantragte bei der Stadt Wien die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für das Projekt „Heumarkt Neu“. Dieses Vorhaben liegt in der Kernzone der UnescoWelterbestätte „Historisches Zentrum Wien“. Es besteht darin, das in Rede stehende Areal neu zu gestalten, wobei das bestehende HotelInterContinental abgerissen und mehrere neue Gebäude für Hotel-, Gewerbe-, Konferenz-, Veranstaltungs-, Wohn- oder Bürozwecke errichtet werden sollen.
Da die Stadt Wien keinen Bescheid über diesen Antrag erlassen hatte, brachte WertInvest Hotelbetrieb beim Verwaltungsgericht Wien eine Säumnisbeschwerde ein, mit der sie dieses Gericht um Erteilung der beantra...