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SWK 17, 10. Juni 2023, Seite 753

OGH: Keine Haftung des Bundes wegen Corona-Infektion in Ischgl

Entscheidung: 1 Ob 199/22d.

Normen: EpiG; § 1 AHG.

Der OGH verneint Amtshaftungsansprüche eines Touristen, der im März 2020 während eines Aufenthalts in Ischgl mit dem Coronavirus angesteckt worden sei.

Der OGH bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, dass die der Behörde im EpiG auferlegten Handlungspflichten ausschließlich den Schutz der Allgemeinheit bezwecken. Der Umstand, dass die vom Kläger eingeforderten Maßnahmen nach dem EpiG, wären sie – allenfalls früher – ergriffen worden, möglicherweise auch ihm zugutegekommen wären, weil er dann etwa nicht angereist oder ein bestimmtes Lokal nicht besucht hätte, kann als bloße Reflexwirkung den für eine Amtshaftung erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang nicht begründen. Zwar war die Medienmitteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung vom insoweit nicht richtig, als den Behörden zum Zeitpunkt ihrer Verlautbarung bereits ein Anhaltspunkt dafür vorlag, dass (jedenfalls) bei einem der isländischen Gäste bereits vor dem Heimflug Symptome aufgetreten waren. Eine unrichtige Information kann nach amtshaftungsrechtlichen Grundsätzen aber nur dann zur Haftung führen, wenn dadurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen wu...

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