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Einheitliche Ansprechpartner bei Dienstleistungserbringung in der EU
Zur Einrichtung der einheitlichen Ansprechpartner in Österreich, Deutschland und Tschechien
Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen ist, soll das Ziel eines funktionierenden Dienstleistungsmarktes in der Europäischen Union verwirklicht werden. Statt der bisherigen Rechtsfortentwicklung durch den EuGH sollen die Mitgliedstaaten selbst dazu beitragen, dass nach wie vor bestehende Hindernisse beim Arbeiten über die Grenze beseitigt werden und die Dienstleistungserbringer dabei aktive Unterstützung erhalten. Den einheitlichen Ansprechpartnern (EAP) kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Deren Aufgaben und die damit verbundenen Informationsrechte für Dienstleistungserbringer wurden im ersten Teil dieser Beitragsreihe behandelt. Im zweiten Teil stehen die organisatorischen Aspekte sowie die Umsetzung in Österreich, Deutschland und Tschechien im Fokus.
Zur Frage der Organisation und Rechtsqualität des EAP: Behörde oder Poststelle?
Den EAP kommt eine wichtige Unterstützerfunktion gegenüber den Dientleistungserbringern zu, entweder als Behörde, die für die Ausstellung der für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Dokumente unmittelbar zuständig ist, oder als Mittler zwischen dem Dienstleistungserbr...