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Mehrwertsteuerbefreiung gilt auch für die Lieferung eines Gebäudes, dessen Erstbezug vor dem Umbau erfolgte
Entscheidung: Belgischer Staat und Promo 54, C-239/22.
Norm: Art 135 Abs 1 lit j MwStSyst-RL.
Art 135 Abs 1 lit j MwStSyst-RL iVm Art 12 Abs 1 und 2 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass die in der erstgenannten Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung für die vor dem Erstbezug erfolgte Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden auch auf die Lieferung eines Gebäudes Anwendung findet, das vor dem Umbau Gegenstand eines Erstbezugs war, selbst wenn der betreffende Mitgliedstaat im nationalen Recht nicht die Einzelheiten der Anwendung für das mit dem Erstbezug verbundene Kriterium auf Umbauten von Gebäuden festgelegt hat, wozu er nach Art 12 dieser Richtlinie befugt gewesen wäre.