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Besondere Vertrauenswürdigkeit von Steuerberatern
Auch Verurteilung durch ein ausländisches Gericht ist zu berücksichtigen
Als eine Voraussetzung der Befugnis zur Berufsausübung als Steuerberater gilt die besondere Vertrauenswürdigkeit. Wie in diesem Zusammenhang eine Verurteilung durch ein ausländisches Gericht zu werten ist, hatte der VwGH kürzlich zu entscheiden ( Ra 2019/04/0114).
1. Sachverhalt
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) widerrief gegenüber einem Steuerberater dessen Berechtigung zur selbständigen Beratung und untersagte ihm vorläufig die Berufsausübung.
Das zweitinstanzlich angerufene Landesverwaltungsgericht (LVwG) teilte die Auffassung der KSW, dass der Steuerberater die für seinen Beruf gesetzlich geforderte „besondere Vertrauenswürdigkeit“ im Gefolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren auf Bewährung durch ein deutsches Gericht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht mehr erfülle, wies die Beschwerde ab und erklärte die ordentliche Revision für unzulässig.
Gegen das Erkenntnis des LVwG erhob der suspendierte Steuerberater außerordentliche Revision; diese erachtete der VwGH als zulässig, jedoch unbegründet.
2. Entscheidung des VwGH
2.1. Besondere Vertrauenswürdigkeit
Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) 20...