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Multilaterale Vereinbarung zur Sozialversicherungszuständigkeit
Vereinfachter Rahmen für grenzüberschreitende Telearbeit
(SWK) – Die neue europäische multilaterale Rahmenvereinbarung bietet ab ein vereinfachtes sozialversicherungsrechtliches Regelwerk für grenzüberschreitende Telearbeit.
1. Überblick
Österreich hat im Gefolge der COVID-19-Pandemie bereits mit Deutschland, Tschechien und der Slowakei im SV-Bereich bilaterale Vereinbarungen getroffen, die Homeoffice bzw Mobile Work bei unselbständiger Tätigkeit ohne Wechsel der SV-Zuständigkeit in den Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers ermöglichen. Die neue multilaterale Rahmenvereinbarung stellt diese Regelungen in einen europäischen Kontext, enthält eine Definition von Telearbeit und bestimmt die Voraussetzungen für ihre Anwendbarkeit, das Verfahren sowie den grenzüberschreitenden elektronischen Informationsaustausch.
2. Multilaterale Rahmenvereinbarung
Telearbeit-Vereinbarungen nach der SV-Rahmenvereinbarung müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie können nur im Verhältnis zwischen dem Betriebsstätten- und dem Wohnortmitgliedstaat geschlossen werden, wenn beide Staaten die Rahmenvereinbarung unterzeichnet haben. Sowohl Österreich als auch die Staaten, mit denen eine bilaterale Vereinbarung geschlossen wurde, sowie die Schweiz und Liechtenstein haben d...