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SWK 16, 1. Juni 2023, Seite 688

Steuerliche Behandlung der Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen

Anfragebeantwortung vom 15. 5. 2023

(BMF) – § 27f GSVG und § 24f BSVG sehen jeweils eine „Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen“ vor. § 398a GSVG und § 392a BSVG sehen jeweils eine „außerordentliche Gutschrift“ vor. In seiner Anfragebeantwortung vom nimmt das BMF zur steuerlichen Behandlung dieser Gutschriften Stellung.

Anfrage

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil III wurde als Entlastungsmaßnahme für selbständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen eine Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen (§ 27f GSVG und § 24f BSVG). Diese Gutschrift verringert die offene Beitragsforderung.

Im Zuge des im Sommer 2022 beschlossenen Sozialversicherungsbonus für Selbstständige stellt sich die Frage, wie die außerordentliche Gutschrift für 2022 gemäß § 398a GSVG bzw § 392a BSVG steuerlich zu behandeln ist. Nach § 124b Z 411 EStG ist diese außerordentliche Gutschrift bis zu einem Jahreseinkommen von 24.500 Euro von der Einkommensteuer befreit, andernfalls ist die Gutschrift der Einkommensteuerbemessungsgrundlage hinzuzurechnen.

Wir bitten um Stellungnahme, wie diese Gutschriften steuerlich zu behandeln sind.

Beantwortung

1. Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen (§ 27f GSVG und § 24f BSVG)

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG, BGBl I 2022/12, wurden in das GSVG und BSVG jeweils Regel...

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