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Flexible Kapitalgesellschaft und Start-up-Mitarbeiterbeteiligung
Gesetzespaket mit Schwerpunkt Innovationsförderung
(SWK) – Im Fokus des am präsentierten zweiteiligen „Start-up-Pakets“ steht die Förderung unternehmerischer Innovationen und Risikobereitschaft durch flexiblere Rahmenbedingungen. Das vom BMJ ausgearbeitete Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 sieht ua eine neue Gesellschaftsform – die flexible Kapitalgesellschaft – und eine Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro vor; das vom BMF in Begutachtung verschickte Start-Up-Förderungsgesetz bringt ein eigenes steuerliches Modell für Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups.
Ende der Begutachtungsfrist ist der . Der folgende Kurzüberblick bietet eine Zusammenschau der drei wesentlichen Eckpfeiler des „Start-up-Pakets“. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
1. Flexible Kapitalgesellschaft
Die GmbH ermöglicht einen gewissen Gestaltungsfreiraum im Gesellschaftsvertrag und ist daher die Rechtsform der Wahl für Start-ups bzw innovative Unternehmen. Dennoch geht diese Freiheit, insbesondere bei Kapitalmaßnahmen und Willensbildung in der Gesellschaft, nicht weit genug für die Bedürfnisse vieler Gründer.
Die neue Rechtsform der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ (abgekürzt: FlexKap bzw FlexCo) möchte diesen Wünschen Rechnung tragen und ste...